Herzlich willkommen !
Herzlich willkommen,
diese Gütestelle ist eine staatlich anerkannte Stelle zur aussergerichtlichen Beilegung von Rechtsstreitigkeiten.
Freiwilliges Güteverfahren:
ein freiwilliges Güteverfahren vor meiner Gütestelle bietet den Parteien in zivilrechtlichen Streitigkeiten die Möglichkeit, ihren Konflikt schnell und kostenguenstig auf aussergerichtlichem Wege beizulegen.
Meine Güte- und Schlichtungsstelle kann auch bei Streitungskeiten zwischen Verbrauchern und Verkehrsunternehmen (Bahn, Bus, Fernreisen) angerufen werden.
Ziel dieser Schlichtung ist es, eine aussergerichtliche Einigung zwischen den Parteien zu finden.
Das Güteverfahren wird auf Antrag einer Partei eingeleitet. Schon die Einreichung des Güteantrages bei meiner Gütestelle hemmt die Verjährung (§ 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB) und verschafft die Möglichkeit, im Rahmen von Vergleichsverhandlungen unter meiner Vermittlung eine vertrauliche, zügige und kostengünstige aussergerichtliche Einigung mit dem Anspruchsgegner zu erarbeiten.
Einigen sich die Parteien auf einen Vergleich wird dieser von meiner Gütestelle in einem schriftlichen Vertrag dokumentiert aus dem, wie aus einem gerichtlichen Urteil, die Zwangsvollstreckung veranlasst werden kann, § 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO.
Das freiwillige Güteverfahren bietet damit eine schnelle und kostengünstige Möglichkeit die aussergerichtlichen Einigungsoptionen abzuklären.
Von der Verjaehrungshemmung bis zum vollstreckbaren Titel ist das Gueteverfahren der schnellste und sicherste Weg zu einer wirtschaftlich vorteilhaften, aussergerichtlichen Streitbeilegung.
Obligatorisches Güteverfahren:
Durch die Zivilprozessreform wurden die Bundesländer nach § 15 a II Nr. 5 EGZPO ermächtigt, vor Erhebung einer Klage ein aussergerichtliches Güteverfahren vorzuschreiben (obligatorisches Güteverfahren). Von dieser Befugnis haben auch die Länder Gebrauch gemacht.
Klagen nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz können nun mehr erst nach erfolglosem Gütetermin erhoben werden.
Auch wo Nachbarn sind, da gibt es immer auch Anlässe fuer Streitigkeiten. Gestritten wird über alles mögliche und unmögliche. Dabei wird oft mit harten Bandagen gekämpft und das nicht nur vor Gericht.
Häufig können aber Streitigkeiten durch eine aussergerichtliche Einigung einvernehmlich gelöst werden, eine aussergerichtliche Einigung entlastet die Gerichte. Das hat auch der Gesetzgeber erkannt.
Sollten nun Fragen, Anregungen oder Wünsche offen sein, dann zögern Sie bitte nicht und rufen mich an. Sie können mich jederzeit telefonisch, per Email, oder per Fax erreichen.
Ihr
Alfred Arnold