Die Ordnung
Ich bin von der Präsidentin des Oberlandesgerichts Düsseldorf als Gütestelle nach dem Gütestellen- und Schlichtungsgesetz (GüSchlG NRW) vom 09.05.2000 staatlich anerkannt.
Die Rechtsbeziehungen der Beteiligten einer Schlichtungs- / Güteverhandlung (im folgenden: das Verfahren) bestimmen sich einer Schlichtungs- und Kostenordnung, diese habe ich hier eingestellt und kann aufgerufen werden.
Als anerkannte Gütestelle werde ich nach Massgabe dieser Satzung tätig, es ist aber auch eine "freiwillige" Schlichtung möglich, hierzu darf ich Interessenten bitten, sich an mich zu wenden.
Zum Einsehen der Schlichtungs- und Kostenordnung öffnen Sie bitte die untenstehende Datei, klicken Sie dazu bitte auf den nachfolgenden Link:
